Lexikon
Lastschrift
Buchung auf der Sollseite eines Kontos, z. B. die Eintragung einer Forderung an einen Schuldner auf dessen Konto (Gegensatz: Gutschrift). Bei Banken wird im Rahmen des Giroverkehrs auch die Mitteilung über ausgeführte Überweisungen und sonstige Aufträge als Lastschrift bezeichnet. Das Lastschriftverfahren (Lastschriftverkehr) ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, das im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Zahlenden (Schuldner), sondern vom Zahlungsempfänger (Gläubiger) in Gang gesetzt wird. Dieser reicht bei seiner Bank (erste Inkassostelle) die Lastschrift über einen bestimmten Betrag ein, der ihm sogleich gutgeschrieben wird. Die Lastschrift wird an die Bank des Schuldners (Zahlstelle) weitergeleitet, die auf dessen Konto eine entsprechende Belastungsbuchung vornimmt, sofern der Schuldner seiner Bank einen schriftlichen Abbuchungsauftrag zugunsten des Lastschrifteinreichers gegeben (Abbuchungsverfahren, meist nicht für eine einzelne Lastschrift, sondern bis auf Widerruf) oder dem Lastschrifteinreicher schriftlich eine Einzugsermächtigung erteilt hat.
Lastschriftverfahren sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbreitet, am 1. 11. 2009 wurde zudem die europaweite SEPA-Lastschrift eingeführt, die in den 27 EU-Staaten sowie Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Monaco gilt. Damit können Unternehmen Zahlungen direkt vom Konto eines Kunden in einem anderen Land abheben.
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