Lexikon

Giroverkehr

[
ˈʒi:-
]
die wichtigste Art des bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs durch Kreditinstitute; umfasst als Bankgeschäft die Verrechnung von Giralgeld mittels Gut- oder Lastschriften auf Girokonten als Standarddienstleistung. Durch das von der Deutschen Reichsbank aufgebaute und heute noch weitgehend bestehende Gironetz ist es möglich, Zahlungen im Giroverkehr zwischen verschiedenen Banken zu leisten. Im Abrechnungsverkehr (Abrechnung) der einzelnen Banken untereinander werden die Gut- und Lastschriften verrechnet und nur die überschießenden Spitzenbeträge ausgezahlt oder gutgeschrieben. Die Leitung des deutschen Giroverkehrs liegt bei der Deutschen Bundesbank. Ein Giroverkehr ist auch bei der Postbank durch den Eurogiro gegeben.
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