Lexikon
Gläubiger
derjenige, der kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung des Schuldners fordern kann (§ 241 BGB). –
Österreich:
§ 813 ABGB. – Auch das schweizerische
Zivilrecht verwendet den Begriff Gläubiger.
Wissenschaft
Auf zu neuen Ufern
Meeresschildkröten vergrößern ihr Gebiet im Mittelmeer. In Italien verfolgen Forscherinnen die Entwicklung mit moderner Technik und schützen dabei die Nester. von KURT DE SWAAF Es ist kurz vor Mitternacht, und der Strand von Marina di Ascea wirkt seltsam verwaist. Noch vor wenigen Stunden wuselten hier fröhlich Familien umher,...
Wissenschaft
Grüne Metallsammler
Manche Pflanzen können in ihrem Organismus Metalle anhäufen. Diese Eigenschaft ermöglicht es, Metalle zu ernten und zu verwerten.
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