Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

abmahnen

b|mah|nen
V.
1, hat abgemahnt; mit Akk.
1.
Rechtsw.
eine formelle, juristisch wirksame Verwarnung erteilen;
einen Mitarbeiter a.
2.
veraltet
nachdrücklich abraten
Vulkan spuckt schwarzen Rauch in den Himmel, Wasser im Vordergrund, Sonne im rechten oberen Bereich.
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