Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

beurkunden

be|ur|kun|den
V.
2, hat beurkundet; mit Akk.
1.
durch eine Urkunde festhalten;
sein Geburtsdatum ist nicht beurkundet
2.
durch eine Urkunde beweisen, bezeugen, bestätigen;
Rechte, Ansprüche b.
,
Be|ur|kun|dung
f.
,
, nur Sg.
Theo Dingermann
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