Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

einklagbar

ein|klag|bar
Adj.
, o. Steig.; nur als Attr. und mit „sein“
so beschaffen, dass man es einklagen kann;
~e, nicht ~e Schulden

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon