Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

fallenlassen

fl|len|las|sen, <auch> fl|len  las|sen
V.
75, hat fallenlassen / fallen lassen oder hat fallengelassen / fallen gelassen
I.
mit Akk.
1.
etwas f.
a)
auf etwas verzichten, etwas nicht weiter verfolgen;
eine Absicht, einen Plan f.
b)
nebenbei äußern;
eine Bemerkung f.
2.
jmdn. f.
nicht weiter begünstigen, sich nicht weiter um ihn kümmern;
einen Günstling f.
II.
refl.
sich f.
seiner Müdigkeit nachgeben, sich entspannen
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