Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Hausrecht

Haus|recht
n.
, (e)s
, nur Sg.
Recht auf Bestimmung, wer sich in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder auf eigenem Grund aufhalten darf;
von seinem H. Gebrauch machen
jmdn. hinausweisen, hinauswerfen, jmdm. den Eintritt verwehren

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