Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Hausrecht
Haus|recht 〈〉
n.
, –(e)s
, nur Sg.
Recht auf Bestimmung, wer sich in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder auf eigenem Grund aufhalten darf;
von seinem H. Gebrauch machen
jmdn. hinausweisen, hinauswerfen, jmdm. den Eintritt verwehren
Wissenschaft
News der Woche 19.09.2025
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