Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Patrimonium

Pa|tri|mo|ni|um
n.
, s
, ni|en
; röm. Recht
väterliches Erbgut;
P. Petri
urspr.
der Grundbesitz der römischen Kirche,
dann
der Kirchenstaat
[< 
lat.
patrimonium
„vom Vater ererbtes Gut oder Vermögen“, zu
pater,
Gen.
patris,
„Vater“ und Nachsilbe
monium,
die das Ergebnis einer Handlung oder Bedingung bezeichnet]
Die Buchstabenfolge
pa|tr
kann in Fremdwörtern auch
pat|r
getrennt werden.
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