Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Retentionsrecht

Re|ten|ti|ons|recht
n.
1
, nur Sg.
; Rechtsw.
Recht, das einen Schuldner dazu ermächtigt, eine fällige Leistung nicht zu erbringen, solange die Gegenleistung nicht vollständig erbracht wurde

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