Lexikon

Bundesgesetzblatt

Abkürzung BGBl.
Gesetz- und Verordnungsblatt für die Bundesrepublik Deutschland; erscheint seit dem 23. 5. 1949, seit dem 1. 1. 1951 in zwei, seit dem 15. 7. 1958 in drei Teilen. Teil I enthält Gesetze und Verordnungen, Teil II völkerrechtliche Verträge, Abkommen zwischen Bund und Ländern, technische Regelungen über Verkehrswesen u. Ä. In Teil III kommen, in neun Sachgebieten geordnet, alle vor dem GG erlassenen, aber in der Bundesrepublik Deutschland weiter geltenden Gesetze und Verordnungen in der heute gültigen Form zum Abdruck.
In Österreich Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, offizielles Verlautbarungsorgan für Bundesgesetze, Verordnungen und Kundmachungen der Ministerien, herausgegeben vom Bundeskanzleramt.
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Bernhard Weigand, Flüssigkeitstropfen
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