Lexikon
Zustimmungsgesetz
im Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland 1. ein Gesetz, für das nach der Verabschiedung durch den Bundestag noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist; kommt eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat nicht zustande, so ist der Vermittlungsausschuss einzuberufen (Art. 77 GG); lehnt der Bundesrat die Gesetzesvorlage weiterhin ab, ist sie gescheitert. Das Grundgesetz (GG) enthält keine Definition von Zustimmungsgesetzen, sondern benennt sie im Einzelnen. In der Regel sind auch Verfassungsänderungen, Verwaltungs- und Finanzgesetz Zustimmungsgesetze. – 2. ein Gesetz, durch das der Bundestag seine Zustimmung zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge erteilt (Art. 59 Abs. 2 GG); kann auch Vorbehalte festlegen und Durchführungsvorschriften enthalten; es wird zusammen mit dem Vertrag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wissenschaft
Nicht falsch! Aber auch echt?
Es sind alarmierende Zahlen, die ein Artikel in der englischen Tageszeitung The Times gerade nennt: Rund 500 Forschungsartikel werden aktuell jeden Monat wieder zurückgezogen. Der Grund: Sie enthalten Falsches oder Fehler. Nach den Regeln der Wissenschaft müssen sie daher umgehend aus dem „Stand des Wissens” entfernt werden. Klar...
Wissenschaft
Pastillen und Pulver
Braucht es Nahrungsergänzungsmittel für eine gesunde, ausgewogene Ernährung?
Der Beitrag Pastillen und Pulver erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Was zuckst Du?
Gegen die Einbahnstraße
Von Farben, Flecken und wichtigen Fragen
Von Helden und Räubern
Zu scharf gereinigt
Leben in der Höllenwelt?