Lexikon
Zustimmungsgesetz
im Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland 1. ein Gesetz, für das nach der Verabschiedung durch den Bundestag noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist; kommt eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat nicht zustande, so ist der Vermittlungsausschuss einzuberufen (Art. 77 GG); lehnt der Bundesrat die Gesetzesvorlage weiterhin ab, ist sie gescheitert. Das Grundgesetz (GG) enthält keine Definition von Zustimmungsgesetzen, sondern benennt sie im Einzelnen. In der Regel sind auch Verfassungsänderungen, Verwaltungs- und Finanzgesetz Zustimmungsgesetze. – 2. ein Gesetz, durch das der Bundestag seine Zustimmung zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge erteilt (Art. 59 Abs. 2 GG); kann auch Vorbehalte festlegen und Durchführungsvorschriften enthalten; es wird zusammen mit dem Vertrag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wissenschaft
News der Woche 31.10.2025
Der Beitrag News der Woche 31.10.2025 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Exzellent oder nicht?
Man kann schauen, wohin man will: In der deutschen Wissenschaftslandschaft ist „Exzellenz“ nirgendwo weit – jedenfalls dem Namen nach. Vor allem die Exzellenzinitiativen und -strategien des Bundes und der Länder haben den Begriff weit gestreut. Aber auch andere Fördermaßnahmen schmücken sich inzwischen zunehmend mit der Phrase,...