Lexikon

Zustimmungsgesetz

im Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland 1. ein Gesetz, für das nach der Verabschiedung durch den Bundestag noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist; kommt eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat nicht zustande, so ist der Vermittlungsausschuss einzuberufen (Art. 77 GG); lehnt der Bundesrat die Gesetzesvorlage weiterhin ab, ist sie gescheitert. Das Grundgesetz (GG) enthält keine Definition von Zustimmungsgesetzen, sondern benennt sie im Einzelnen. In der Regel sind auch Verfassungsänderungen, Verwaltungs- und Finanzgesetz Zustimmungsgesetze. 2. ein Gesetz, durch das der Bundestag seine Zustimmung zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge erteilt (Art. 59 Abs. 2 GG); kann auch Vorbehalte festlegen und Durchführungsvorschriften enthalten; es wird zusammen mit dem Vertrag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Frau, Ferne, Vergessen
Wissenschaft

Der Sinn des Vergessens

Es ist lästig, sich an etwas nicht erinnern zu können. Aber dass wir nicht alles im Gedächtnis behalten, ist eine lebenswichtige Leistung des Gehirns. von rolf heßbrügge Versäumte Termine, Versagen in Prüfungen, geistiger Verfall – Vergesslichkeit ist gefürchtet. Dabei hat es auch eine gute Seite, dass der Mensch vergessen kann:...

Arktis, Leben, Tiefsee
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