Lexikon

Vermittlungsausschuss

in der Bundesrepublik Deutschland ein Ausschuss aus der gleichen Anzahl von Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats zur Einigung über den Inhalt einer Gesetzesvorlage. Der Vermittlungsausschuss wird vom Bundesrats (in bestimmten Fällen auch vom Bundestag oder von der Bundesregierung) angerufen, wenn der Bundesrat nicht bereit ist, einer Vorlage zuzustimmen. Schlägt der Ausschuss eine Änderung vor, muss der Bundestag erneut Beschluss fassen (Art. 77 GG). Bundesgesetze.
Wärmepumpe
Wissenschaft

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Wissenschaft

Das vernetzte Gehirn

Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wer ich bin? Auch renommierte Neurowissenschaftler müssen bei der Beantwortung dieser einfachen Frage bisher in Teilen immer noch passen. Sie gehen zwar davon aus, dass die Information darüber, wie man heißt, in...

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