Lexikon

Vermittlungsausschuss

in der Bundesrepublik Deutschland ein Ausschuss aus der gleichen Anzahl von Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats zur Einigung über den Inhalt einer Gesetzesvorlage. Der Vermittlungsausschuss wird vom Bundesrats (in bestimmten Fällen auch vom Bundestag oder von der Bundesregierung) angerufen, wenn der Bundesrat nicht bereit ist, einer Vorlage zuzustimmen. Schlägt der Ausschuss eine Änderung vor, muss der Bundestag erneut Beschluss fassen (Art. 77 GG). Bundesgesetze.
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