Lexikon
Vermittlungsausschuss
in der Bundesrepublik Deutschland ein Ausschuss aus der gleichen Anzahl von Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats zur Einigung über den Inhalt einer Gesetzesvorlage. Der Vermittlungsausschuss wird vom Bundesrats (in bestimmten Fällen auch vom Bundestag oder von der Bundesregierung) angerufen, wenn der Bundesrat nicht bereit ist, einer Vorlage zuzustimmen. Schlägt der Ausschuss eine Änderung vor, muss der Bundestag erneut Beschluss fassen (Art. 77 GG). Bundesgesetze.

Wissenschaft
Power für die Pumpe
Wärmepumpen sollen das Heizen klimafreundlicher machen. Doch in Deutschland waren sie lange Zeit ein Ladenhüter. Neue technische Entwicklungen sollen ihren Einsatz beflügeln. von TIM SCHRÖDER Und? Was hören Sie?“, fragt Rainer Lang, als er die Tür öffnet und die Testkammer betritt. Seine Stimme und die Schritte klingen gedämpft....

Wissenschaft
Das vernetzte Gehirn
Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wer ich bin? Auch renommierte Neurowissenschaftler müssen bei der Beantwortung dieser einfachen Frage bisher in Teilen immer noch passen. Sie gehen zwar davon aus, dass die Information darüber, wie man heißt, in...
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