Lexikon
internationale Beamte
die Verwaltungsangehörigen der internationalen Organisationen (z. B. UN, EU), für die besondere Beamtenstatute, die das Dienst- und Arbeitsrecht regeln, gelten. Entscheidend ist, dass die internationalen Beamten keiner nationalen Treue- und Gehorsamspflicht unterliegen und meist versichern müssen, von der heimatlichen Regierung keine Weisungen entgegenzunehmen.
Wissenschaft
Der Sinn des Vergessens
Es ist lästig, sich an etwas nicht erinnern zu können. Aber dass wir nicht alles im Gedächtnis behalten, ist eine lebenswichtige Leistung des Gehirns. von rolf heßbrügge Versäumte Termine, Versagen in Prüfungen, geistiger Verfall – Vergesslichkeit ist gefürchtet. Dabei hat es auch eine gute Seite, dass der Mensch vergessen kann:...
Wissenschaft
Die Schattenseiten der Wasserkraft
Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.
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