Lexikon

Mara Stuart

Königin von Schottland 15421567, * 8. 12. 1542 Linlithgow,  8. 2. 1587 Fotheringhay (hingerichtet); Tochter des Schottenkönigs Jakob V., als Frau Franz II. kurze Zeit französische Königin; kehrte nach seinem Tod 1561 nach Schottland zurück und versuchte hier erfolglos eine Rekatholisierung. Den englischen Katholiken galt sie als rechtmäßige Erbin des englischen Throns, was sie in Gegensatz zur englischen Königin Elisabeth I. brachte. 1565 heiratete sie ihren Vetter Lord Henry Stuart Darnley, der 1566 ihren Vertrauten Riccio ermorden ließ. Darnley wurde (angeblich im Einverständnis mit Maria Stuart) 1567 von Lord James Hepburn Bothwell ermordet. 3 Monate später heiratete Maria Stuart Bothwell. Diese Heirat gab den Anlass zu dem Aufstand des calvinistischen Adels; Maria Stuart wurde abgesetzt und floh 1568 nach England. Hier wurde sie 19 Jahre in Haft gehalten und wegen einer (angeblichen) Verschwörung gegen Elisabeth I. enthauptet. Ihr Sohn aus der Ehe mit Darnley, Jakob I., trat die Thronfolge in England und Schottland nach dem Tod Elisabeths I. an (Haus Stuart). „Maria Stuart“, Trauerspiel von Schiller, entstanden 17991800, uraufgeführt 14. 6. 1800 in Weimar, gedruckt 1801; weitere vielfältige dramatische Gestaltungen.
Heirat eines Gattenmörders
Heirat eines Gattenmörders
Nach ihrer Heirat mit dem Earl of Bothwell erhielt Maria Stuart von der englischen Königin, Elisabeth I., einen am 13. Juni 1567 abgefassten Brief (Auszug):

Madam,

... um offen mit euch zu reden, es hat Uns nicht wenig bekümmert, dass man bei dieser eurer Heirat nicht im Geringsten bedacht hat, dass kein Mensch in aller Welt, der es gut mit euch meint, damit einverstanden sein kann; würden Wir etwas anderes schreiben oder sagen, würden Wir euch belügen. Denn wie könnte eine abträglichere Wahl getroffen werden, als in solcher Hast einen Untertanen zu heiraten, den, neben anderen allbekannten Mängeln, die öffentliche Meinung des Mordes an eurem weiland Gemahl beschuldigt hat, zumal man euch auch gewisse Vorwürfe macht, obwohl in dieser Hinsicht, wie Wir überzeugt sind, zu Unrecht. Und habt ihr auch bedacht, was ihr aufs Spiel setzt, durch die Heirat mit einem, der bereits eine andere, noch lebende rechtmäßige Frau hat, so dass ihr nach göttlichem und menschlichem Gesetz weder seine rechtmäßige Frau sein, noch legitime Kinder von ihm haben könnt? Ihr seht also klar, was Wir von dieser Heirat halten... Aus Freundschaft für euch sowohl wie um der natürlichen Blutsbande willen, die uns mit eurem weiland Gemahl verbinden, müssen wir uns dazu bekennen, dass Wir ernstlich gewillt sind, alles in Unserer Macht Stehende zu tun, um die gebührende Strafe für diesen Mord an dem Täter vollzogen zu sehen, ganz gleich, um welchen Eurer Untertanen es sich handelt und wie wert ihr ihn haltet...
Hinrichtung Maria Stuarts
Hinrichtung Maria Stuarts
Der englische Vizekanzler Hatton verliest die Anklage gegen die ehemalige Königin von Schottland, die 1587 in England hingerichtet wird:

[Die Mitglieder der Kommission] teilten ihr die Kernpunkte ihres Auftrages und die Namen der Mitglieder mit, damit sie sehen sollte, dass man nach Recht und Billigkeit gegen sie verfahren wolle und nicht mit Hilfe eines gesetzlichen Kniffs oder eines außerordentlichen Verfahrens. Sie erhob keinen Einwand gegen die Mitglieder der Kommission, verwahrte sich aber mit größter Schärfe gegen das jüngst erlassene Gesetz [über die Todesstrafe gegen Personen, die unrechtmäßige Ansprüche auf den englischen Thron erheben], die alleinige Grundlage des Auftrages der Kommission. Es sei rechtswidrig, vorsätzlich gegen sie gerichtet, ohne Beispiel und solcher Art, dass sie sich ihm niemals unterwerfen wolle....

[Vizekanzler Hatton sagte:]
Ihr seid angeklagt, das Verderben unserer Herrin und erhabenen Königin [Elisabeth I.] geplant zu haben. Ihr sagt, ihr wäret eine Königin, das mag so sein. Aber wo es sich um ein solches Verbrechen [Verschwörung] handelt, ist auch die königliche Würde nicht davon befreit, Rede und Antwort zu stehen, weder nach Zivilrecht oder Kanonischem Recht noch nach Völker- oder Naturrecht. Dürften solche Verbrechen ungestraft begangen werden, so würde alles Recht wanken, ja der Boden stürzen. Seid ihr unschuldig, so gefährdet ihr euren eigenen Ruf, wenn ihr euch einem Verfahren zu entziehen sucht. "
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