Telegrạmm
[
das; grch.griechisch
]über ein Telekommunikationsnetz weitergeleitete schriftl.schriftliche Mitteilung. Telegramme können per Telefon, per Fax oder über Annahmestellen der Deutschen Post aufgegeben werden. Die Mitteilungen werden elektronisch an eine besondere Empfangsstelle der Deutschen Post Express übermittelt u.und danach durch Kuriere zugestellt. Ist ein T.Telegramm unzustellbar, wird der Absender benachrichtigt, soweit Telefonnummer bzw. Anschrift bekannt sind.









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