Lexikon
Disziplinạrrecht
die rechtliche Ordnung für das Verhalten bestimmter, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Staates, der Kommunen, auch der Kirchen stehender Personen (Beamter, Soldaten) durch Strafbestimmungen; Dienststrafrecht, Wehrstrafrecht.
Für die
evangelische Kirche
gelten in Deutschland das Disziplinargesetz der EKD (1995) für Geistliche und Beamte der EKD und der meisten Gliedkirchen und das Disziplinargesetz 2001 der VELKD für die 8 lutherischen Gliedkirchen.In der
katholischen Kirche
bezeichnet Disziplinarrecht die rein kirchlichen Bestimmungen über Maßnahmen zur Herstellung und Wahrung eines geordneten Gemeinschaftslebens (kirchliche Disziplin), soweit dies Sache der Obrigkeit ist.
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