Lexikon
Fremdenrecht
innerstaatliches öffentliches Recht, betrifft die Rechte und Pflichten von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen. Das Fremdenrecht gewährt in der Regel nur geringe politische Rechte (besonders nicht das Wahlrecht) und auch nicht alle Grundrechte (besonders nicht die meist durch Aufenthaltserlaubnis- und Meldepflichten beschränkte Freizügigkeit – ausgenommen Arbeitnehmer aus EU-Staaten), verlangt allerdings auch nicht die Leistung aller Grundpflichten (z. B. nicht die Wehrpflicht).
Wissenschaft
CRISPR/Cas im Praxistest
Seit der Entdeckung der Genschere vor zehn Jahren werden auf das gentechnische Werkzeug große Hoffnungen im Kampf gegen Erbkrankheiten, Stoffwechselstörungen und Aids gesetzt. Zeit für eine erste Bilanz. von RAINER KURLEMANN Die US-Amerikanerin Victoria Gray ist vermutlich die erste Frau, die mithilfe einer gezielten...
Wissenschaft
Verursacht der Mensch den Klimawandel?
Woher wissen wir, dass der Klimawandel vom Menschen verursacht wird? Als mir diese Frage von jemandem auf X (ehemals Twitter) gestellt wurde, dachte ich mir: Komm schon, das lässt sich doch mit einer simplen Google-Suche beantworten. Ganz so einfach ist es aber offenbar nicht. Als erstes Suchergebnis wurde mir folgendes Zitat von...