Lexikon

Gebrauchsmuster

Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände, die durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dem Arbeits- oder Gebrauchszweck (Gegensatz: Geschmacksmuster) dienen sollen, ohne patentfähig zu sein, die aber beim Deutschen Patent- und Markenamt in München in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen sind. Die Eintragung des Gebrauchsmusters begründet für dessen Erfinder für 3 Jahre, bei Zahlung einer Gebühr für 6 Jahre das ausschließliche, vererbliche und veräußerliche Recht, das Gebrauchsmuster gewerbsmäßig nachzubilden und die durch Nachbildung hervorgebrachten Gegenstände zu vertreiben und zu gebrauchen.
forschpespektive_NEU.jpg
Wissenschaft

Von Selbstkorrektur und Fehlerkultur

Was ist das Schlimmste, das jemandem in der Forschung widerfahren kann? Ganz weit oben steht sicherlich, dass ein Teammitglied gezielt Daten manipuliert und Ergebnisse fälscht. Ähnlich arg dürfte es sein, wenn plötzlich klar wird, dass das letzte Dutzend selbst veröffentlichter Forschungsartikel komplett auf falsch...

Impfstoff
Wissenschaft

Wie sich Fehlannahmen bekämpfen lassen

Während der Covid-19-Pandemie haben sich zahlreiche Falschinformationen verbreitet, darunter zu angeblichen Sicherheitsproblemen der mRNA-Impfstoffe. Viele Faktencheck-Organisationen haben die falschen Behauptungen wieder und wieder auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse widerlegt. Doch solche Widerlegungen bergen stets das...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon