Lexikon
Gewẹre
[
die
]zentraler Begriff des mittelalterlichen Sachenrechts: Die Gewere bezeichnet den tatsächlichen Besitz (Sachherrschaft) an Liegenschaften und Fahrnis, dem ein rechtmäßiger Eigentumstitel zugrunde liegt. An rechtswidrig usurpiertem Gut konnte der Inhaber keine rechte gewere erwerben und es damit auch nicht gerichtlich verteidigen.
Wissenschaft
Lust auf Arbeit?
Im europäischen Vergleich liegen die Deutschen mit ihrer durchschnittlichen Wochenstundenzahl im Ranking weit hinten. Die Jungen reden anscheinend nur noch von Work-Life-Balance, und die Alten ziehen sich ins Homeoffice zurück. Ist der fleißige Deutsche Geschichte? Ein Blick auf die Zahlen. von CHRISTIAN WOLF Die...
Wissenschaft
Wie der Klimawandel die Erdrotation verringert
24 Stunden braucht die Erde, um sich einmal um sich selbst zu drehen. Doch durch den Einfluss des Mondes und des Klimas verändert sich dieser Wert Jahr für Jahr um winzige Sekundenbruchteile. Eine Studie zeigt nun, wie sich der menschengemachte Klimawandel auf die Erdrotation auswirkt. Demnach sorgen das Abschmelzen der Pole und...