Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

gewähren

ge|wäh|ren
V.
1, hat gewährt
I.
mit (Dat. u.) Akk.
(jmdm.) etwas g.
bewilligen, erlauben;
jmdm. Unterkunft, Urlaub, einen Zuschuss g.; wir g. (unseren Kunden) auf diese Waren einen Rabatt von 3%
II.
o. Obj.; in der Wendung
jmdn. g. lassen
jmdn. nicht hindern (etwas zu tun)
[zu I: < 
mhd.
gewern
„zugestehen, leisten (was jmd. fordert)“; zu II: Herkunft nicht sicher, wahrscheinl. urspr. verstärkend im Sinne von
währen lassen
„dauern lassen“, übertr. „ruhen, in Ruhe lassen“]
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