Lexikon
Grundfreibetrag
Bezeichnung für den nach dem Einkommensteuertarif der Bundesrepublik Deutschland (§ 32 a EStG) steuerfrei bleibenden Teil der Steuerbemessungsgrundlage (zu versteuerndes Einkommen); dient der Sicherung des sog. Existenzminimums, das dadurch von der Besteuerung ausgenommen wird. Der Grundfreibetrag ist in den Einkommensteuertabellen bereits eingearbeitet. Ab 2004 betrug der Grundfreibetrag für Alleinstehende 7664 Euro (15 328 Euro bei Verheirateten), seit 2009 7834 Euro (bzw. 15 668 Euro).
Wissenschaft
Neuer Index bewertet Städte nach Gesundheitsfaktoren
Städte beeinflussen durch ihre Gestaltung die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Bewohner. Förderliche Faktoren sind beispielsweise viele Grünflächen, eine hohe Luftqualität und eine gute Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer. Wie verschiedene europäische Städte in dieser Hinsicht abschneiden, zeigt nun der „Healthy Urban...
Wissenschaft
Hanfwerk hat goldenen Boden
Nutzhanf hat keine berauschende Wirkung, doch er begeistert als äußerst vielseitiger Rohstoff, der sich selbst für Hightech-Produkte eignet.
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