Lexikon
Handelskauf
ein Geschäft über den Umsatz von beweglichen Sachen (Waren) oder Wertpapieren (nicht Grundstücken, Forderungen oder sonstigen Rechten) gegen Geld, bei dem mindestens ein Partner Kaufmann ist. Beim Handelskauf treten zum Kaufrecht des BGB Sondervorschriften des HGB hinzu, um dem Handelsverkehr eine rasche Abwicklung der Geschäfte zu ermöglichen. – Die österreichische Regelung des Handelskaufs entspricht dem deutschen Recht. – In der Schweiz enthält das Kaufrecht des OR (Art. 184 ff.) gewisse Sonderregeln für den kaufmännischen Verkehr.
Wissenschaft
Schwierige Komplexität
Es gibt Begriffe, die fristen ein schwieriges Dasein in der Biologie. Einer davon ist „Komplexität“. Die Crux fängt schon damit an, wie man die Komplexität von Lebewesen definieren soll. Oder anders gefragt: Anhand welcher Kriterien lassen sich Lebewesen im Grad ihrer Komplexität unterscheiden? Stephanie Keep vom US-...
Wissenschaft
25 Kilo Hautstaub
Wie sehr man sich mit dem Putzen auch bemüht, Staub ist in der Wohnung praktisch allgegenwärtig. Warum das so ist, und wo er herkommt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Mit einer Fläche von rund zwei Quadratmetern und fünf bis sieben Kilogramm Gewicht ist die Haut das größte und schwerste Organ unseres Körpers. Sie schützt unser...