Lexikon

Handelskauf

ein Geschäft über den Umsatz von beweglichen Sachen (Waren) oder Wertpapieren (nicht Grundstücken, Forderungen oder sonstigen Rechten) gegen Geld, bei dem mindestens ein Partner Kaufmann ist. Beim Handelskauf treten zum Kaufrecht des BGB Sondervorschriften des HGB hinzu, um dem Handelsverkehr eine rasche Abwicklung der Geschäfte zu ermöglichen. Die österreichische Regelung des Handelskaufs entspricht dem deutschen Recht. In der Schweiz enthält das Kaufrecht des OR (Art. 184 ff.) gewisse Sonderregeln für den kaufmännischen Verkehr.
Wissenschaft

KI wandelt Gedanken in Sprache um

Neue Gehirn-Computer-Schnittstellen sollen es Menschen mit Sprachlähmung ermöglichen, nahezu in Echtzeit zu kommunizieren. Bisher haben Menschen, die durch einen Schlaganfall oder durch Krankheiten wie Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) nicht mehr sprechen können, nur sehr begrenzte Möglichkeiten, mit ihrer Außenwelt zu...

Weberknecht unter UV
Wissenschaft

Biofluoreszenz: Leuchtende Signale im Regenwald

Viele Tiere zeigen bei Bestrahlung mit Sonnenlicht oder UV-Licht subtile Leuchtmuster – sie fluoreszieren. Wozu diese Biofluoreszenz dient, ist jedoch meist unklar., Jetzt haben Zoologen im peruanischen Regenwald Weberknechte entdeckt, die ein bei Mondlicht und Dämmerung blaugrün leuchtendes Rückenmuster tragen. Diese Struktur...

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