Lexikon
Haushaltsplan
Etat; Budgetdie Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Staat, Länder, Gemeinden) für ein oder zwei Haushaltsjahre (Haushaltsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember). Der Haushaltsplan (Solletat) ist der Voranschlag für die kommende Finanzperiode; die Haushaltsrechnung (Istetat) enthält die tatsächlich entstandenen Einnahmen und Ausgaben. Der Haushaltsplan ist in Einzelpläne (für die einzelnen Ministerien) gegliedert, die Einzelpläne in Kapitel und diese wieder in Titel, die die Beträge für die einzelnen Einnahmen und Ausgaben ausweisen. Werden nach Verabschiedung des Haushaltsplans durch das Parlament noch zusätzliche Mittel benötigt, so ist ein Nachtragshaushaltsplan erforderlich.
Wissenschaft
Elfenbein aus der Retorte
Mit künstlichem Elfenbein lassen sich alte Kunstwerke restaurieren, ohne dass Elefanten dafür sterben müssen. Zudem könnte das neue Material bald auch im Fahrzeugbau zum Einsatz kommen. von ROLF HEßBRÜGGE Wer den karg eingerichteten Produktionsraum in Wien-Aspern betritt, kneift unwillkürlich die Augen zusammen. „Ich weiß, das...
Wissenschaft
Superkalifragilistisch-exponentialigetisch
Nie hätten wir uns vor einigen Jahren träumen lassen, dass es einmal so weit kommen würde. Ob wir wollen oder nicht, wir alle sind bestens vertraut mit den Grundlagen der Epidemiologie, kennen die Exponentialfunktion vermeintlich wie unsere Westentasche und wissen zumindest um die Existenz der Komplexitätsforschung. Im Grunde ist...