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Schattenhaushalt
Ein Schatten ist etwas, was da und dennoch nicht greifbar ist. Und so ähnlich verhält es sich mit dem "Schattenhaushalt", der im Zuge der Planungen des Staatshaushalts von FDP und CDU/CSU aktuell die Runde macht. Doch was steckt dahinter?
Schatten- und Nebenhaushalt
Der Brockhaus definiert einen Schattenhaushalt als alternative Bezeichnung für einen neben dem öffentlichen Etat bestehenden "Nebenhaushalt". Es handelt sich also um einen zweiten, nicht im eigentlichen Haushaltsplan veranschlagten Haushalt. Da der Begriff des Schattenhaushalts einen negativen Klang hat, sprechen Politiker in diesem Zusammenhang häufig von beschönigend von "Nebenhaushalt". Neben- oder Schattenhaushalte waren auf Bundesebene erstmals Anfang der 1990er Jahre eingeführt worden, um die Kosten der Deutschen Einheit in den Griff zu bekommen.
Wenn es heute um den Schattenhaushalt geht, taucht immer wieder der Begriff "Sondervermögen" auf. Sondervermögen dienen dem Bund zur Finanzierung besonderer Aufgaben – z. B. der Finanzierung von Konjunkturpaketen durch den Sonderfonds SoFFin zur Bankenrettung. Und Sondervermögen werden buchhalterisch von den Bundesschulden getrennt, d. h. tauchen im normalen Haushalt nicht auf. Warum das so wichtig ist?