Lexikon
Kriegsgericht
im Deutschen Reich bis 1945 ein Organ der Militärgerichtsbarkeit. In 1. Instanz urteilte ein Kriegsgericht mit 3, in schweren Fällen 5 Richtern, darunter ein Kriegsgerichtsrat als Verhandlungsleiter; Berufungsinstanz war ein Oberkriegsgericht mit 5, in schweren Fällen 7 Richtern, mit einem Ober- oder Oberstkriegsgerichtsrat als Verhandlungsleiter; unter 5 und 7 Richtern war stets noch ein zweiter richterlicher Beamter beteiligt.
Wissenschaft
Die weiße Welt
Das Meereis in der Arktis schwindet. Wie wirkt sich die Veränderung auf das Leben im Eis und in der Tiefsee darunter aus? Und was bedeutet das für uns Menschen? Ein Essay der Meeresbiologin und Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts Antje Boetius. Eine Landschaft nur aus Eis und Schnee ist etwas ganz Besonderes. Die meisten...
Wissenschaft
Doppelte Diskriminierung schadet mehr als doppelt
Unsere sozialen Beziehungen beeinflussen unsere Karriereaussichten, unsere Zufriedenheit und unsere Gesundheit. Doch dieses „soziale Kapital“ ist ungleich verteilt: Wir neigen dazu, uns mit Menschen zu umgeben, die uns ähnlich sind. Menschen, die beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft oder ihres sozioökonomischen Status einer...
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