Lexikon
Nichtanerkennung
Völkerrecht
die Weigerung eines Staats, 1. einen anderen Staat, 2. die Regierung eines anderen Staats oder 3. bestimmte Rechtsakte eines anderen Staats anzuerkennen. Die Nichtanerkennung eines anderen Staats bedeutet die Weigerung, ihn als Völkerrechtssubjekt anzuerkennen. Damit wird nicht die Existenz des Staats, sondern nur die Rechtsfähigkeit im völkerrechtlichen Sinn geleugnet. – Die Nichtanerkennung von Regierungen bedeutet, dass die amtierende Regierung als nicht zur Vertretung des Staats berechtigt angesehen wird (vor allem Regierungen, die durch Staatsstreich, Putsch, Revolution u. Ä. an die Macht gelangt sind).
Wissenschaft
Die Mondtäuschung
Warum der Mond manchmal kleiner und manchmal größer erscheint, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schon vor mehr als 2.000 Jahren machte sich der griechische Philosoph Aristoteles Gedanken über ein Phänomen, das wohl jeder kennt: Wenn der Mond tief über dem Horizont steht, erscheint er viel größer als hoch oben am Himmel....
Wissenschaft
Sternwarte der Superlative
Das James Webb Space Telescope eröffnet Astronomen einen neuen Blick ins All. von RÜDIGER VAAS Es ist ein Leuchtfeuer des menschlichen Leistungsvermögens“, lobte Marc Postman das James Webb Space Telescope (JWST) – die komplexeste Sternwarte überhaupt, die 1,5 Millionen Kilometer von der Erde entfernt das Universum erforscht und...