Wahrig Herkunftswörterbuch

richten

lässt sich zusammen mit
mhd.
rihten,
ahd.
rihten auf
germ.
*rehtija „rechtmachen“ zurückführen und ist ein Faktitivum zu recht (Recht), bedeutet also eigentlich „gerade machen, in eine angemessene Stellung bringen“, in neuhochdeutscher Zeit entwickelten sich diverse Bedeutungen für das Verb, die sich beispielsweise in den Präfigierungen
verrichten
„erledigen“ und
einrichten
„etwas ausstatten, versehen“ widerspiegeln; die Ableitung
Richter
stellt sich zu richten in der Bedeutung „zu Gericht sitzen“; seit dem 11. Jh. besteht bereits das Adjektiv
richtig
, das zunächst „gerade“ bedeutete; ebenfalls auf richten im Verständnis „ausrichten“ bezieht sich die Substantivierung
Richtung
„Kurs, Weg“; die
Richtschnur
bezeichnete im 15. Jh. zunächst ein Band, mit dem gerade Linien festgestellt werden konnten, heute ist es ein Ausdruck für „Standard, Norm“
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