Lexikon
Prozesskostenhilfe
bis 1980 Armenrechtdie vollständige oder teilweise Befreiung einer minderbemittelten Prozesspartei von den Prozesskosten; eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO).
Wissenschaft
Eine Arche im ewigen Eis
Damit die Ernährung der Weltbevölkerung trotz Klimawandel sichergestellt ist, werden im Saatgut-Tresor auf Spitzbergen Samen diverser Nutzpflanzenarten eingelagert. von DANIELA WAKONIGG Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen...
Wissenschaft
Hilfe für Zebrahaie
Haie sind weltweit stark in Bedrängnis geraten. Ein internationales Konsortium versucht nun erstmals, eine besonders gefährdete Hai-Art durch Nachzucht und Auswilderung zu retten. von KURT DE SWAAF Vielleicht stand ihre Existenz in den vergangenen 60 Millionen Jahren einfach unter keinem guten Stern. Irgendwann in grauer Vorzeit...