Lexikon
Ratenlieferungsvertrag
Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der auf Lieferung mehrerer zusammengehörender Sachen in Teilleistungen, auf regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen oder auf Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb von Sachen gerichtet ist (§ 505 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Ratenlieferungsvertrag ist aus Gründen des Verbraucherschutzes schriftlich zu schließen. Dem Verbraucher steht das Recht zu, den Vertrag binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen (§§ 505 Abs. 1 Satz 1, 355 BGB).
Wissenschaft
Gehirn aus der Petrischale
In der Hirnforschung gibt es ein molekulares Werkzeug, mit dem Forschende zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen können. Sie überwinden immer mehr Schwächen dieser Organoide. von RAINER KURLEMANN Das Gehirn eines Embryos ist ein empfindliches Organ. Die Wissenschaft kann es nicht untersuchen, weil die Forschung dem...
Wissenschaft
Im Fluss der Zeit
Wie erschafft das Gehirn sein Zeitempfinden? In der Antwort könnte der Schlüssel zum Verständnis des Bewusstseins liegen.
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