Lexikon

Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittskosten-Versicherung
eine Versicherung, die anfallende Stornogebühren des Reiseveranstalters für den Fall erstattet, dass eine Reise nicht angetreten werden kann; leistet in der Regel auch Ersatz für Mehrkosten, die bei einem Abbruch der Reise und für eine selbst organisierte Rückreise anfallen; wird meist bei der Buchung einer Reise mit angeboten. Entschädigung leistet die Reiserücktrittsversicherung nur dann, wenn der Versicherte aus schwerwiegenden Gründen nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten oder zu Ende zu bringen. Gründe sind z. B. Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, des Ehegatten, der Kinder oder der Eltern, außerdem Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung vereinbart.
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