Lexikon
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittskosten-Versicherungeine Versicherung, die anfallende Stornogebühren des Reiseveranstalters für den Fall erstattet, dass eine Reise nicht angetreten werden kann; leistet in der Regel auch Ersatz für Mehrkosten, die bei einem Abbruch der Reise und für eine selbst organisierte Rückreise anfallen; wird meist bei der Buchung einer Reise mit angeboten. Entschädigung leistet die Reiserücktrittsversicherung nur dann, wenn der Versicherte aus schwerwiegenden Gründen nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten oder zu Ende zu bringen. Gründe sind z. B. Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, des Ehegatten, der Kinder oder der Eltern, außerdem Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Wissenschaft
Weltraumbier, Betonmischer im All und tote Froscheier
In der Nähe von Luzern gibt es ein spezielles Labor: Es macht Experimente weltraumtauglich und begleitet ihre Realisierung im All. von ALEXANDRA VON ASCHERADEN In gut 400 Kilometer Höhe umkreist die Internationale Raumstation (ISS) mit 27.600 Kilometer pro Stunde die Erde. Sie ist so groß wie ein Fußballfeld. Obwohl international...
Wissenschaft
Spiel(e) des Lebens
Wenn Paris in diesem Sommer im olympischen Goldrausch schwelgt, denkt vermutlich niemand mehr an jene Athleten der Vormoderne, die auf dem Spielfeld getötet und den Göttern geopfert wurden. von ROLF HESSBRÜGGE Das Feld, auf dem über Leben und Tod entschieden wurde, misst rund 135 mal 90 Meter. Unterteilt ist es ähnlich wie der...
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