Lexikon
Revisiọn
Verfassungsrecht
Teil- oder Totaländerung der Verfassungsurkunde (formelle Verfassungsänderung). Die modernen Verfassungsurkunden lassen Änderungen meist mit qualifizierter Mehrheit im Parlament und/oder mit nachfolgender plebiszitärer Entscheidung zu (Bundesrepublik Deutschland: nur gesetzgebende Körperschaften, und zwar jeweils mit 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, Art. 79 GG). Dabei hat sich nach dem Vorbild Frankreichs eingebürgert, die Wahl der Staatsform oder andere Entscheidungen für nicht änderbar zu erklären.
Wissenschaft
Nanopartikel verstärken desinfizierende Wirkung von Essig
Seit Jahrhunderten gilt Essig als Hausmittel für die Versorgung von Wunden. Die Säure schafft ungünstige Lebensbedingungen für Bakterien und kann dadurch Wundinfektionen bekämpfen. Eine Studie zeigt nun, wie sich diese Wirkung durch Nanopartikel verstärken lässt: Kombinierten die Forschenden schwache Essigsäure mit Nanopartikeln...
Wissenschaft
Technik mit Lebenszeichen
Werkstoffe mit ähnlichen Eigenschaften, wie sie lebende Systeme besitzen, sollen technische Systeme revolutionieren. Als Vorbilder dienen vor allem Pflanzen. von REINHARD BREUER Könnten Pflanzen böse sein, dann würden die Fleischfresser unter ihnen einen Spitzenplatz einnehmen. Und unter den mehr als 1.000 Arten, die es davon...
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