Wissensbibliothek
Ging die »Machtergreifung« legal vor sich?
Ja, die von den Nationalsozialisten propagandistisch als »Machtergreifung« bezeichnete Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 entsprach formal den Anforderungen der Weimarer Verfassung. Die Staatsgeschäfte wurden aber in die Verantwortung eines Mannes gelegt, dessen Absicht es war, die demokratische Verfassungsordnung zu beseitigen. Konservative Kreise erhofften von der Einbeziehung der Nationalsozialisten eine Regierung auf breiter Massenbasis, stark genug, die wirtschaftliche und soziale Krise autoritär zu lösen. Sie unterschätzten jedoch die Wirksamkeit der Doppelstrategie – Legalität und Gewalt, Propaganda und Terror –, mit der die Nationalsozialisten binnen kurzem eine zentralistische Einparteiendiktatur errichteten.
Ausweg aus der Antibiotika-Krise
Gegen viele Bakterien hilft kein Antibiotikum mehr. Doch Phagen können solche Bakterien töten. Nach einer langen Pause nimmt die Phagenforschung jetzt wieder Fahrt auf. von YasMin Appelhans Als das Telefon klingelt, ist Steffanie Strathdee ausnahmsweise nicht bei ihrem Mann im Krankenhaus. Dabei wacht sie seit Wochen fast ständig...
Jupiters gewaltsame Jugend
Im Zentrum des Gasriesen hat die Raumsonde Juno einen seltsamen Kern entdeckt. Ihre Messungen lassen auf eine brachiale Kollision mit einem anderen Urplaneten schließen. von THORSTEN DAMBECK Er ist der unangefochtene Herrscher unter den Planeten: Jupiter. Mit 318 Erdmassen übertrifft er die gesamte Masse aller anderen planetaren...