Wissensbibliothek
Ging die »Machtergreifung« legal vor sich?
Ja, die von den Nationalsozialisten propagandistisch als »Machtergreifung« bezeichnete Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 entsprach formal den Anforderungen der Weimarer Verfassung. Die Staatsgeschäfte wurden aber in die Verantwortung eines Mannes gelegt, dessen Absicht es war, die demokratische Verfassungsordnung zu beseitigen. Konservative Kreise erhofften von der Einbeziehung der Nationalsozialisten eine Regierung auf breiter Massenbasis, stark genug, die wirtschaftliche und soziale Krise autoritär zu lösen. Sie unterschätzten jedoch die Wirksamkeit der Doppelstrategie – Legalität und Gewalt, Propaganda und Terror –, mit der die Nationalsozialisten binnen kurzem eine zentralistische Einparteiendiktatur errichteten.
Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas
In Bernstein eingeschlossene Insekten und Pflanzenteile öffnen ein Fenster in vergangene Zeiten. Die meisten dieser Einschlüsse stammen allerdings von der Nordhalbkugel. Nun haben Forschende auch in Ecuador große Bernsteinvorkommen mit zahlreichen Einschlüssen entdeckt. Erhalten sind verschiedene Insekten sowie Spinnweben. Die...
Wie Landwirtschaft das Klima schützt
Ackerbau und Viehhaltung gelten als ein wesentlicher Treiber des Klimawandels. Doch würde sie anders betrieben als bisher, könnte die Landwirtschaft im Gegenteil die Erderwärmung deutlich bremsen. von HARTMUT NETZ Vier Promille sollen es richten. Stiege der Humusgehalt aller landwirtschaftlichen Böden weltweit um nur vier...