Lexikon
Schiedsvertrag
die Vereinbarung, dass die Entscheidung eines an sich vor die ordentlichen Zivilgerichte gehörenden Rechtsstreits durch einen oder mehrere private, von den Parteien ernannte Schiedsrichter erfolgen soll (§ 1025 ZPO). Ein Schiedsvertrag ist nur dann zulässig, wenn die Parteien berechtigt sind, über den Gegenstand des Streits einen Vergleich zu schließen, also z. B. nicht in Ehesachen. Er ist unwirksam, falls eine Partei die andere durch Ausnutzung ihrer wirtschaftlichen oder sozialen Überlegenheit zu einem Abschluss oder zur Annahme von für die schwächere Partei nachteiligen Verfahrensbestimmungen genötigt hat (§ 1025 Abs. 2 ZPO). Das schiedsgerichtliche Verfahren endet durch Schiedsspruch. – Ähnlich in Österreich nach §§ 577 ff. ZPO. Grundsätzlich ähnlich, jedoch kantonal in Einzelheiten verschieden auch in der Schweiz.
Wissenschaft
Genetische Geschichte der Auerochsen entschlüsselt
Die heute ausgestorben Auerochsen gelten als Schlüsselart der Ökosysteme im prähistorischen Eurasien und Nordafrika – und als Vorfahren heutiger Rinder. Nun haben Forschende die DNA von 38 dieser Tiere aus fast 50.000 Jahren analysiert. Demnach gab es vier verschiedene Abstammungslinien von Auerochsen, die sich in Abhängigkeit...
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Wärmepumpen sollen das Heizen klimafreundlicher machen. Doch in Deutschland waren sie lange Zeit ein Ladenhüter. Neue technische Entwicklungen sollen ihren Einsatz beflügeln. von TIM SCHRÖDER Und? Was hören Sie?“, fragt Rainer Lang, als er die Tür öffnet und die Testkammer betritt. Seine Stimme und die Schritte klingen gedämpft....