Lexikon
Schutzbrief
von Versicherungen und Automobilclubs ausgegebenes Dokument, das dem Inhaber bei Unfall, Panne u. a. im In- und Ausland Hilfe garantiert; im Recht die Erklärung der zuständigen Staatsbehörde über 1. die Gewährung freien Geleits beim Erscheinen von Ausländern vor fremden Gerichten; 2. früher: den Schutz bei der Tätigkeit von Kolonialgesellschaften; 3. früher: Bescheinigung von Auslandsstellen, dass die im Schutzbrief genannte Person den Schutz des betreffenden Staates genießt.
Wissenschaft
Heute Übeltäter, morgen Held
Wenn die Welt ohne Erdgas und andere fossile Rohstoffe auskommen will, braucht sie neue Kohlenstoff-Quellen, darunter das Treibhausgas CO2.
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Wissenschaft
Der seltsame Ring eines Zwergs
Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?
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