Lexikon
Strafmilderung
Unterschreiten des für eine bestimmte Straftat an sich vorgeschriebenen Regelstrafrahmens; im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich angeordnet oder zugelassen, z. B. bei weniger strafwürdiger Begehungsform (Beihilfe, Versuch), verminderter Zurechnungsfähigkeit, Aussage- und Eidesnotstand (Eidesdelikt) und sonstigen mildernden Umständen. Ausmaß der Strafmilderung (§ 49 StGB): regelmäßig ein Viertel des Höchstmaßes.
Wissenschaft
Die Ozeane heizen dem Klima ein
Die Weltmeere verändern sich tiefgreifend: Am Südpol erwärmt sich das Tiefenwasser, und große Strömungsringe in Atlantik und Pazifik verschieben sich polwärts. Neue Forschungen zeigen, dass die Ozeane das Klima stärker beeinflussen als bisher angenommen. von HARTMUT NETZ Das Jahr 2020 war das Jahr der mächtigen Feuer. Es begann...
Wissenschaft
Verständnis für soziale Strukturen fördert den eigenen Aufstieg
Wer sozial gut vernetzt ist, bringt es oft besonders weit auf der Karriereleiter. Doch welche Faktoren bestimmen darüber, ob wir uns mit den „richtigen“ Personen anfreunden? Eine Studie hat nun erhoben, wie sich die sozialen Netzwerke von Studierenden in ihrer Anfangszeit an der Universität entwickeln. Das Ergebnis: Wer bereits...