Lexikon

Verlagsrecht

1. (objektiv) Bestimmungen, die die rechtlichen Beziehungen regeln, die sich aus einem Verlagsvertrag ergeben (Verlagsgesetz vom 19. 6. 1901); 2. (subjektiv) die ausschließliche Befugnis des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung des literarischen oder musikalischen Werks, das Gegenstand des Verlagsvertrags ist.
fliegende_Herde_Common_Crane,Hortobagy_Ungarn
Wissenschaft

Verhängnisvolle Verspätung

Die meisten Tierarten bekommen ihren Nachwuchs dann, wenn das Nahrungsangebot am Aufzuchtort optimal ist. Doch durch die Klimaerwärmung kommen Zugvögel oft zu spät in ihre Brutgebiete zurück. von CHRISTIAN JUNG Der kleine, auffällig weiß und schwarzbraun gezeichnete Trauerschnäpper verbringt die Winterzeit von September bis März...

Nbsp, VR, KI
Wissenschaft

Vor dem Ernstfall

In immer mehr Projekten üben Nachwuchs-Mediziner und -Psychotherapeuten das Diagnostizieren und Behandeln in der virtuellen Realität. von JAN SCHWENKENBECHER Piep-piep. „Ja, hier Schwester Kristin, Behandlungsraum 5“, meldet sich eine Frauenstimme aus dem Funkgerät. „Es geht um den Patienten Billmeier. Der hat gerade einiges an...

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