Wahrig Fremdwörterlexikon

Stakeholder

Stake|hol|der
[stɛıkhldə(r)] m.; s, ; Wirtsch.
Anspruchsberechtigte(r), Person(engruppe) außer den Unternehmenseignern, für die ein Unternehmen einen bestimmten Wert besitzt, z. B. für Lieferanten, Anwohner, Gemeindeverwaltung
[engl., »Verwalter von Wetteinsätzen«]
Lichtstrahlen und kleine Lichtpunkte strahlen aus einer Faseroptik in dunklem Hintergrund.
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