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6. Mai 1931  -  Der Preußische Disziplinarhof erklärt die ...

Der Preußische Disziplinarhof erklärt die Betätigung eines Beamten in der NSDAP zu einem Dienstvergehen, da diese Partei unter ihrem Führer Adolf Hitler "den Umsturz der bestehenden Staatsordnung auf dem Wege der Gewalt" beabsichtige.

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