Lexikon
Europạ̈ische Kommissiọn
zentrales Steuerungsorgan der Europäischen Union mit alleinigem Initiativrecht für europäische Gesetzgebungsvorschläge an den Rat und an das Europäisches Parlament. Die Europäische Kommission verwaltet den EU-Haushalt und die Fonds der EU und wacht über die Einhaltung der Verträge sowie die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten. Die Kommission entstand 1967 als Kommission der Europäischen Gemeinschaften aus der Fusion der Hohen Behörde der Montanunion mit den Kommissionen von EWG und Euratom.
Die Mitglieder der Europäischen Kommission werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten für 5 Jahre ernannt. Die Europäische Kommission muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Sie besteht ab 1. 7. 2013 aus dem Präsidenten und weiteren 27 Kommissaren, denen die Verantwortung für bestimmte Politikbereiche zugeordnet ist. Der Vizepräsident ist zugleich als Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik in einer zentralen Leitungsposition des Rates tätig. Sitz ist Brüssel.
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