Lexikon

Generatinenvertrag

Schlagwort, das das für eine kollektive Rentenversicherung unumgängliche Umlageverfahren zu einem Vertrag zwischen den Generationen umdeutet, nach dem die jeweils erwerbstätige Generation über die von ihr aufzubringenden Rentenversicherungsbeiträge für die Alterssicherung der nicht mehr erwerbstätigen Generation aufkommt.

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