Lexikon
Lufthoheit
der Grundsatz, dass die Luftsäule (Luftkegel) über dem Staatsgebiet (einschließlich Küstengewässer) der Hoheitsausübung des betreffenden Staates unterliegt. Dieses Prinzip hat seine Bestätigung in Art. 1 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. 12. 1944 (Chicagoer Abkommen) gefunden. Deshalb kann jeder Staat Ausländern gegenüber den Durchflug, das Landen, die Benutzung der Flughäfen, die Kabotage u. Ä. durch eigene Rechtsetzung regeln. – Die Versuche, diese Luftsouveränität der Staaten durch die Errichtung von Luftzonen einzuschränken (Ausübung der Hoheitsgewalt nur bis 100 km Höhe oder dgl.), haben bisher nicht zu einer Übereinstimmung geführt. Andererseits ist das Überflugsrecht für Raketen und Weltraumfahrzeuge in großen Höhen nicht ernstlich bestritten worden.
Wissenschaft
Wo liegen die Belastungsgrenzen des menschlichen Körpers?
Selbst gut trainierte Marathon- und Ultraläufer können ihren Körper nicht unendlich lange strapazieren. Denn auch diese Extremsportler haben eine „metabolische Obergrenze“, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach können diese Athleten bei einem Sport-Event zwar kurzzeitig fast so viel Kalorien verbrauchen wie Sprinter....
Wissenschaft
Kosmologie im Härtetest
Bringen junge helle Galaxien das Standardmodell vom Universum in Erklärungsnot? von RÜDIGER VAAS Wir erahnen die Unermesslichkeit unserer Unwissenheit, wenn wir die Unermesslichkeit des Sternenhimmels betrachten“, sagte der Philosoph Karl Popper 1960 in einem Vortrag in London. Das James Webb Space Telescope (JWST) späht seit...