Lexikon
Staatsgebiet
der räumliche Herrschaftsbereich eines Staats, auf der Erdoberfläche durch die Grenzen zu anderen Staaten kenntlich gemacht. Zum Staatsgebiet gehört auch der Boden (theoretisch bis zum Erdmittelpunkt); hier können sich jedoch bei Bergwerken unter Tage andere Grenzen ergeben als über Tage (Lothringen, niederländische Grenze). Außerdem gehört die Luftsäule über dem Territorium zum Staatsgebiet; daraus folgt der Grundsatz der staatlichen Lufthoheit, nach herrschender Meinung bis 100 km über der Erde. Bei Küstenstaaten erstreckt sich das Staatsgebiet noch auf das Meer hinaus, und zwar in unterschiedlicher, von der nationalen Rechtsetzung bestimmter Weite von 3 bis 12 Seemeilen. Eine verbindliche Festlegung der Weite der Küstengewässer- und der Anschlusszone besteht nach Völkerrecht nicht.
Wissenschaft
Flugroboter hüpft und läuft wie ein Vogel
Seit Jahrtausenden haben sich Menschen beim Traum vom Fliegen von Vögeln inspirieren lassen. Auch für den neuartigen Flugroboter RAVEN dienten Vögel als Modell – in diesem Fall jedoch ihre Beine. Ähnlich wie eine Krähe kann RAVEN damit laufen, hüpfen, auf Hindernisse springen und aus dem Stand in den Flug springen. Die...
Wissenschaft
Wie große Waldbrände weitere Feuer begünstigen
Wald- und Buschbrände können verheerende Folgen haben. Denn dabei gehen nicht nur riesige Flächen an Vegetation verloren, es gelangen auch große Mengen Ruß und Rauch in die Luft. Weil diese das Sonnenlicht einfangen, werden daraufhin die Tage wärmer und trockener. Große Brände führen so zu lokalen Wetterverhältnissen, die weitere...