Lexikon

Staatsgebiet

der räumliche Herrschaftsbereich eines Staats, auf der Erdoberfläche durch die Grenzen zu anderen Staaten kenntlich gemacht. Zum Staatsgebiet gehört auch der Boden (theoretisch bis zum Erdmittelpunkt); hier können sich jedoch bei Bergwerken unter Tage andere Grenzen ergeben als über Tage (Lothringen, niederländische Grenze). Außerdem gehört die Luftsäule über dem Territorium zum Staatsgebiet; daraus folgt der Grundsatz der staatlichen Lufthoheit, nach herrschender Meinung bis 100 km über der Erde. Bei Küstenstaaten erstreckt sich das Staatsgebiet noch auf das Meer hinaus, und zwar in unterschiedlicher, von der nationalen Rechtsetzung bestimmter Weite von 3 bis 12 Seemeilen. Eine verbindliche Festlegung der Weite der Küstengewässer- und der Anschlusszone besteht nach Völkerrecht nicht.
Fast 50 schwimmende Häuser liegen am Pier in einem Amsterdamer Kanal. Seit Anfang 2019 sind die ersten Gebäude des ungewöhnlichen Stadtviertels Schoonship bewohnt. ©Isabel Nabuurs (isabelnabuurs.nl)
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