Lexikon
Staatsgebiet
der räumliche Herrschaftsbereich eines Staats, auf der Erdoberfläche durch die Grenzen zu anderen Staaten kenntlich gemacht. Zum Staatsgebiet gehört auch der Boden (theoretisch bis zum Erdmittelpunkt); hier können sich jedoch bei Bergwerken unter Tage andere Grenzen ergeben als über Tage (Lothringen, niederländische Grenze). Außerdem gehört die Luftsäule über dem Territorium zum Staatsgebiet; daraus folgt der Grundsatz der staatlichen Lufthoheit, nach herrschender Meinung bis 100 km über der Erde. Bei Küstenstaaten erstreckt sich das Staatsgebiet noch auf das Meer hinaus, und zwar in unterschiedlicher, von der nationalen Rechtsetzung bestimmter Weite von 3 bis 12 Seemeilen. Eine verbindliche Festlegung der Weite der Küstengewässer- und der Anschlusszone besteht nach Völkerrecht nicht.
Wissenschaft
Auf Beutezug im hohen Norden
Die steigenden Temperaturen und das Schwinden des Eises in der Arktis wecken Begehrlichkeiten. Denn die Region ist reich an Rohstoffen. Und sie bietet Raum für neue Handelsrouten. von RALF BUTSCHER Als am 2. August 2007 drei russische Wissenschaftler an Bord des Tauchboots „Mir-1“ den Nordpol erreichten, setzten sie dort umgehend...
Wissenschaft
Eine eiskalte Gemeinschaft
Archäologische und biologische Forschungsergebnisse liefern neue Erkenntnisse über die frühe Entwicklung der Beziehung zwischen Menschen und domestizierten Rentieren. von BETTINA WURCHE Das samtig-weiche Maul des Rentiers berührt sanft meine ausgestreckte Hand – blitzschnell verschwinden die angebotenen „Leckerli“. Die Zähne des...