Lexikon
Staatsgebiet
der räumliche Herrschaftsbereich eines Staats, auf der Erdoberfläche durch die Grenzen zu anderen Staaten kenntlich gemacht. Zum Staatsgebiet gehört auch der Boden (theoretisch bis zum Erdmittelpunkt); hier können sich jedoch bei Bergwerken unter Tage andere Grenzen ergeben als über Tage (Lothringen, niederländische Grenze). Außerdem gehört die Luftsäule über dem Territorium zum Staatsgebiet; daraus folgt der Grundsatz der staatlichen Lufthoheit, nach herrschender Meinung bis 100 km über der Erde. Bei Küstenstaaten erstreckt sich das Staatsgebiet noch auf das Meer hinaus, und zwar in unterschiedlicher, von der nationalen Rechtsetzung bestimmter Weite von 3 bis 12 Seemeilen. Eine verbindliche Festlegung der Weite der Küstengewässer- und der Anschlusszone besteht nach Völkerrecht nicht.
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit der Sonne
Als erste Raumsonde überhaupt fliegt die Parker Solar Probe durch die Korona und liefert einen sagenhaften Datenschatz von unserem Zentralgestirn. von DIRK EIDEMÜLLER Ikarus ist ein warnendes Beispiel: Wer wie die tragische Gestalt der griechischen Sage der Sonne zu nahe kommt, dem droht sie die Flügel zu versengen. Schon seit...
Wissenschaft
Warum Glühwürmchen ihr Leuchten entwickelten
Wie kleine, leuchtende Punkte schwirren Glühwürmchen in warmen Sommernächten durch die Luft. Diese Biolumineszenz dient ihnen heute vor allem dazu, Paarungspartner auf sich aufmerksam zu machen. Doch warum hat sich das Leuchten ursprünglich entwickelt? Die bislang führende Hypothese ging davon aus, dass das Glühen ursprünglich...