Lexikon

Figl

Leopold, österreichischer Politiker (ÖVP), * 2. 10. 1902 Rust, Niederösterreich,  9. 5. 1965 Wien; bis 1951 Bundesparteiobmann der ÖVP, 19451953 Bundeskanzler, 19531959 Außenminister, maßgeblich beteiligt am Zustandekommen des österreichischen Staatsvertrags 1955.
Figl, Leopold
Leopold Figl
Österreich: Neutral und souverän
Österreich: Neutral und souverän
Auf der Berliner Viererkonferenz (25.1.-18. 2. 1954) erklärte der österreichische Außenminister Leopold Figl zum Problem der Neutralität u.a.:

Ich habe eindeutig gesagt, dass Österreich alles tun wird, um sich von fremden militärischen Einflüssen freizuhalten, das bedeutet, dass wir auch fremden Mächten keine militärischen Basen zugestehen werden. Wir halten es mit dieser Auffassung für unvereinbar, uns durch den Abschluss des Staatsvertrags zu verpflichten, fremden Mächten Stützpunkte auf österreichischem Gebiet einzuräumen (durch Fortdauer der Besatzung). Herr Molotow schlägt die Belassung von militärischen Kontingenten der vier Mächte in Österreich zur Sicherung gegen einen etwaigen Anschluss vor, der ihm, insbesondere solange die deutsche Frage noch keine einvernehmliche Lösung gefunden hat, eine wirkliche Gefahr zu sein scheint. Ich bitte den Herrn Außenminister der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, überzeugt zu sein, dass wir an der zuverlässigen Verhinderung eines nochmaligen Anschlusses nicht weniger ernstlich interessiert sind als die Sowjetregierung oder irgendeine andere Regierung. Denn allzu eindrucksvoll stehen noch vor uns allen die katastrophalen Folgen, die der Anschluss des Jahres 1938 für Österreich hatte.

Aus dem Staatsvertrag vom 15. Mai 1955:
Artikel 2 Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären, dass sie die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Österreichs ... achten werden.
Artikel 3 ... werden in den deutschen Friedensvertrag Bestimmungen aufnehmen, welche die Anerkennung der Souveränität und Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland und den Verzicht Deutschlands auf alle territorialen und politischen Ansprüche in Bezug auf Österreich und österreichisches Staatsgebiet sichern.
Artikel 4 1. ... erklären, dass eine politische oder wirtschaftliche Vereinigung zwischen Österreich und Deutschland verboten ist. Österreich anerkennt voll und ganz seine Verantwortlichkeit auf diesem Gebiete und wird keine wie immer geartete politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland eingehen. 2. Um einer solchen vorzubeugen, wird Österreich keinerlei Vereinbarung mit Deutschland treffen oder irgendeine Handlung setzen oder irgendwelche Maßnahmen treffen, die geeignet wären, unmittelbar oder mittelbar eine politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland zu fördern...
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