Lexikon
Lufthoheit
der Grundsatz, dass die Luftsäule (Luftkegel) über dem Staatsgebiet (einschließlich Küstengewässer) der Hoheitsausübung des betreffenden Staates unterliegt. Dieses Prinzip hat seine Bestätigung in Art. 1 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. 12. 1944 (Chicagoer Abkommen) gefunden. Deshalb kann jeder Staat Ausländern gegenüber den Durchflug, das Landen, die Benutzung der Flughäfen, die Kabotage u. Ä. durch eigene Rechtsetzung regeln. – Die Versuche, diese Luftsouveränität der Staaten durch die Errichtung von Luftzonen einzuschränken (Ausübung der Hoheitsgewalt nur bis 100 km Höhe oder dgl.), haben bisher nicht zu einer Übereinstimmung geführt. Andererseits ist das Überflugsrecht für Raketen und Weltraumfahrzeuge in großen Höhen nicht ernstlich bestritten worden.
Wissenschaft
Das Netz für die Fabrik der Zukunft
Der neue Mobilfunkstandard 5G ist besonders in der Industrie gefragt. Mobile Roboter lassen sich damit einfacher einsetzen, sicherer durch Werkshallen bewegen und können neue Aufgaben erledigen. von MARKUS STREHLITZ Das könnte ein Game-Changer für die Industrie sein“, meinte Robert Schmitt in einem Podcast des Vereins deutscher...
Wissenschaft
Kindern das Leben retten
Durch Möglichkeiten der modernen Medizin überleben inzwischen viele Kinder mit angeborenem Herzfehler. von SUSANNE DONNER Die ersten zwei Jahre nach der Geburt ihres Sohnes würden schwer werden, sagten die Ärzte Beate Lehmann (Name geändert) während ihrer Schwangerschaft. Sie hatten zwischen der 19. und 21. Schwangerschaftswoche...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Ich schmier’ Dir eine, Du Stinkbier!
Eldorado am Polarkreis
News der Woche 13.12.2024
Die Unlust zum Datenteilen
Sind Hybridautos die Zukunft?
1001 Wege zum Glück