Lexikon
Lufthoheit
der Grundsatz, dass die Luftsäule (Luftkegel) über dem Staatsgebiet (einschließlich Küstengewässer) der Hoheitsausübung des betreffenden Staates unterliegt. Dieses Prinzip hat seine Bestätigung in Art. 1 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. 12. 1944 (Chicagoer Abkommen) gefunden. Deshalb kann jeder Staat Ausländern gegenüber den Durchflug, das Landen, die Benutzung der Flughäfen, die Kabotage u. Ä. durch eigene Rechtsetzung regeln. – Die Versuche, diese Luftsouveränität der Staaten durch die Errichtung von Luftzonen einzuschränken (Ausübung der Hoheitsgewalt nur bis 100 km Höhe oder dgl.), haben bisher nicht zu einer Übereinstimmung geführt. Andererseits ist das Überflugsrecht für Raketen und Weltraumfahrzeuge in großen Höhen nicht ernstlich bestritten worden.
Wissenschaft
Warum Männchen und Weibchen oft unterschiedlich lange leben
Biologen haben untersucht, warum bei Säugetieren häufig die Weibchen länger leben und bei Vögeln eher die Männchen eine höhere Lebenserwartung haben. Diese Geschlechtsunterschiede werden nur zum Teil von den Lebensbedingungen beeinflusst, wie das Team herausfand. Einen großen Einfluss haben dagegen die Geschlechtschromosomen...
Wissenschaft
Schlaf tut not
Neurowissenschaftler ergründen an Bienen, Fischen und Würmern, was während des Schlafs im Gehirn passiert. von TIM SCHRÖDER Schlafen ist lebensgefährlich. Denn wer schläft, kann nicht vor Feinden flüchten. Und doch ist Schlaf offenbar so wichtig, dass er sich früh in der Entwicklungsgeschichte etabliert hat, denn so gut wie alle...