Lexikon
Neugliederung
Maßnahmen zur gebietlichen Neuordnung Deutschlands. Schon zur Weimarer Zeit sollte eine letztlich gescheiterte „Reichsreform“ die dynastische Ländereinteilung durch die Bildung neuer Länder als stammesmäßig-kulturell-wirtschaftliche Einheiten ersetzen. Nach 1945 kam es durch Abgrenzung der Besatzungsgebiete zu willkürlichen Bildungen, auch zur Auflösung Preußens, weswegen Art. 29 GG die Neugliederung des Bundesgebietes als Verfassungsauftrag vorsah. Die Neufassung des Art. 29 GG durch das Gesetz vom 23. 8. 1976 sieht vor, dass das Bundesgebiet neu gegliedert werden kann, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen. Die Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören. Konkrete Neugliederungsvorschläge wurden zuletzt Mitte der 1990er Jahre von den Ländern Berlin und Brandenburg gemacht, die eine Fusion anstrebten. Der geplante Zusammenschluss wurde jedoch durch Volksentscheid 1996 in Brandenburg abgelehnt.
Wissenschaft
Inmitten von reichlich Sauerstoff erstickt
Wie bereits kleinste Mengen Kohlenmonoxid unser Atmungssystem sabotieren, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wir alle müssen unser Leben lang atmen, Tag und Nacht, ohne Unterbrechung. Nur so bekommen wir genügend Sauerstoff in die Lungen, der dann mit dem Blutstrom zu den vielen Billionen Zellen unseres Körpers befördert wird. Dort...
Wissenschaft
Eine Fliege für die Forschung
Die Taufliege Drosophila melanogaster ist ein winziges Tier – mit großem Potenzial für die Wissenschaft. Genetiker, Krebsforscher und Neurowissenschaftler untersuchen seit rund 120 Jahren an ihr, wie das Gehirn Verhalten steuert. Und sie hat noch nicht ausgedient. von TIM SCHRÖDER Wer Obst im Sommer offen herumstehen lässt, merkt...