Lexikon
Volksentscheid
Volksabstimmung, schweizerisch Referendumdie Abstimmung aller stimmberechtigten Bürger eines Staates, Landes oder Kantons (bei Fragen von Gebietsabtretungen auch eines Landesteils), in der Regel über ein durch Volksbegehren (Schweiz: Volksinitiative) vorgelegtes Gesetz. Diese Vorlage muss zunächst durch eine bestimmte größere Zahl von Unterschriften (oder auch durch z. B. 5%, 10% oder 20% der Stimmberechtigten) unterstützt werden. Wenn auf dieses erfolgreiche Volksbegehren hin die zuständigen gesetzgebenden Körperschaften das Gesetz nicht beschließen, kommt es zum Volksentscheid. Der Volksentscheid ist sehr häufig in der Schweiz (Art. 159, 45, 136 und Art. 141 der schweizerischen Bundesverfassung); er findet sich auch im österreichischen Verfassungsrecht (Art. 46 BVerfG). Die Weimarer Republik kannte ebenfalls Volksbegehren und Volksentscheid; in der Bundesrepublik Deutschland gibt es den Volksentscheid auf Bundesebene nur in Fragen der Neugliederung der Bundesländer (Art. 29 und 118 GG), jedoch sehen mehrere Länderverfassungen der Bundesrepublik Deutschland Volksbegehren und Volksentscheid vor.
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