Lexikon

Nichtanerkennung

Völkerrecht
die Weigerung eines Staats, 1. einen anderen Staat, 2. die Regierung eines anderen Staats oder 3. bestimmte Rechtsakte eines anderen Staats anzuerkennen. Die Nichtanerkennung eines anderen Staats bedeutet die Weigerung, ihn als Völkerrechtssubjekt anzuerkennen. Damit wird nicht die Existenz des Staats, sondern nur die Rechtsfähigkeit im völkerrechtlichen Sinn geleugnet. Die Nichtanerkennung von Regierungen bedeutet, dass die amtierende Regierung als nicht zur Vertretung des Staats berechtigt angesehen wird (vor allem Regierungen, die durch Staatsstreich, Putsch, Revolution u. Ä. an die Macht gelangt sind).
Spinwellen, Energie, Soin
Wissenschaft

Der Spin schlägt Wellen

Schaltkreise, die mit Spinwellen statt Elektronen rechnen, sollen zur energieeffizienten Ergänzung für die Halbleiterelektronik werden. von FINN BROCKERHOFF Mit einem beherzten Druck auf die Einschalttaste wird der alte Computer zum Leben erweckt: der Lüfter heult auf, ein Piepen ertönt. Dann dringt aus dem Inneren des...

Stickstoffdioxid, Feinstaub, Luft, Lunge
Wissenschaft

Kleine Teilchen mit großer Wirkung

Mit dem Atem gelangt nicht nur lebenswichtiger Sauerstoff in den Körper: Stickstoffdioxid und Feinstaub gefährden Lunge, Herz und Gehirn. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Täglich atmet ein Erwachsener mindestens 10.000 Liter Luft ein und wieder aus, nimmt dabei Sauerstoff auf und gibt Kohlendioxid ab. Nichts im Körper funktioniert...

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