Lexikon
Nichtanerkennung
Völkerrecht
die Weigerung eines Staats, 1. einen anderen Staat, 2. die Regierung eines anderen Staats oder 3. bestimmte Rechtsakte eines anderen Staats anzuerkennen. Die Nichtanerkennung eines anderen Staats bedeutet die Weigerung, ihn als Völkerrechtssubjekt anzuerkennen. Damit wird nicht die Existenz des Staats, sondern nur die Rechtsfähigkeit im völkerrechtlichen Sinn geleugnet. – Die Nichtanerkennung von Regierungen bedeutet, dass die amtierende Regierung als nicht zur Vertretung des Staats berechtigt angesehen wird (vor allem Regierungen, die durch Staatsstreich, Putsch, Revolution u. Ä. an die Macht gelangt sind).
Wissenschaft
Kontaktfreudiger Erdkern
Aus dem Kern unsere Planeten sickert langsam Material in den Erdmantel ein. Das lässt sich an der Zusammensetzung des Edelmetalls Ruthenium aus Vulkangestein ablesen. von DIRK EIDEMÜLLER Tief im Innern der Erde ruht eine gewaltige Kugel aus Eisen: der Erdkern. Er ist innen fest und in seinen äußeren Bereichen flüssig. Das ist aus...
Wissenschaft
Flora. Fauna. FUNGA.
Pilze gehören zu den ältesten und artenreichsten Lebewesen auf der Erde. Sie sind vielseitig nutzbar – können jedoch auch zum Problem werden. von JULIETTE IRMER Vor etwa 400 Millionen Jahren entstand eine Partnerschaft, die die Welt verändert hat. Damals fingen Pflanzen an, das Land zu besiedeln, und standen vor ungewohnten...