Lexikon
Prälạt
[
lateinisch
]kirchlicher Titel: in der katholischen Kirche 1. alle Geistlichen, die ein mit Jurisdiktionsgewalt für den äußeren Rechtsbereich versehenes Amt bekleiden (Bischöfe, Ordensobere); 2. die höheren Beamten der päpstlichen Verwaltung.
In der evangelischen Kirche ist Prälat 1. Bezeichnung für leitende Geistliche der mittleren Aufsichtsbezirke (Sprengel) in den evangelischen Landeskirchen von Baden und Württemberg, 2. Ehrentitel für den Bevollmächtigten des Rats der EKD bei der Bundesregierung.
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