Lexikon

Landstände

im Hl. Römischen Reich die ständisch gegliederte Vertretung der Territorien, meist Ritter (die adligen Grundherren), Prälaten (die Inhaber geistlicher Herrschaften) und Städte. Die Landstände entwickelten sich im späten Mittelalter und standen dem Landesfürsten gegenüber. Grundlage ihrer Machtstellung war das Steuererhebungs- oder Steuerbewilligungsrecht. Während des Absolutismus wurden die Landstände geschwächt und politisch bedeutungslos.
Als Landstände wurden häufig auch die Volksvertretungen bezeichnet, die die Fürsten fast aller Einzelstaaten des Deutschen Bundes aufgrund des Artikels 13 der Bundesakte nach 1815 bewilligten.
sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Sternzeichen Rindsroulade

Angenommen, Ihr spirituell veranlagter Cousin würde Ihnen auf der Familienfeier ein Horoskop schenken: Würden Sie es dankend ablehnen oder lächelnd annehmen, um es später unbemerkt wegzuwerfen? Natürlich ist Astrologie nicht schon deshalb irgendwie sinnvoll, weil viele daran glauben. Davon summen Millionen Fliegen, die angeblich...

sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Warum Kinder sich wie im Himmel fühlen sollen

Das Himmelszelt erstreckt sich über unseren Köpfen. Die scheinbar unzähligen Lichtpunkte funkeln wie präzise gestochene Löcher im samtigen Firmament. Wir suchen uns einen davon aus und zoomen an ihn heran: Das kleine Licht rast auf uns zu und wird plötzlich zu einem riesigen Feuerball, einer brodelnden Plasmakugel, die ihre...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon