Lexikon
Landstände
im Hl. Römischen Reich die ständisch gegliederte Vertretung der Territorien, meist Ritter (die adligen Grundherren), Prälaten (die Inhaber geistlicher Herrschaften) und Städte. Die Landstände entwickelten sich im späten Mittelalter und standen dem Landesfürsten gegenüber. Grundlage ihrer Machtstellung war das Steuererhebungs- oder Steuerbewilligungsrecht. Während des Absolutismus wurden die Landstände geschwächt und politisch bedeutungslos.
Als Landstände wurden häufig auch die Volksvertretungen bezeichnet, die die Fürsten fast aller Einzelstaaten des Deutschen Bundes aufgrund des Artikels 13 der Bundesakte nach 1815 bewilligten.
Wissenschaft
„Ich hab’ das mal recherchiert“ – aber richtig
Seit einiger Zeit fallen mir in den sozialen Medien vermehrt Kommentare von Wissenschaftlern auf, die sich darüber aufregen, dass Leute „ihre eigenen Recherchen machen“. Nur wer Experte ist und einen Doktortitel in der passenden Disziplin vorzuweisen hat, dürfe sich zu einem Thema äußern. Alle anderen sollen gefälligst schweigen...
Wissenschaft
Das Rätsel vom Wasser der Erde
Wann, wie und wodurch erhielt die Erde ihr Wasser? Lieferten es Planetoiden oder Kometen – oder steckte es bereits in den Urbausteinen? von FRANZISKA KONITZER Der Ursprung des Wassers auf der Erde ist umstritten.“ So beginnt ein vor Kurzem erschienener Artikel in der Fachzeitschrift Science. Darin vermuten Laurette Piani von der...