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Landstände

im Hl. Römischen Reich die ständisch gegliederte Vertretung der Territorien, meist Ritter (die adligen Grundherren), Prälaten (die Inhaber geistlicher Herrschaften) und Städte. Die Landstände entwickelten sich im späten Mittelalter und standen dem Landesfürsten gegenüber. Grundlage ihrer Machtstellung war das Steuererhebungs- oder Steuerbewilligungsrecht. Während des Absolutismus wurden die Landstände geschwächt und politisch bedeutungslos.
Als Landstände wurden häufig auch die Volksvertretungen bezeichnet, die die Fürsten fast aller Einzelstaaten des Deutschen Bundes aufgrund des Artikels 13 der Bundesakte nach 1815 bewilligten.
Wissenschaft

»Mit einer optischen Uhr lassen sich feine Höhenunterschiede ermitteln«

Tanja Mehlstäubler entdeckte als junge Forscherin, wie präzise sich mit laser-gekühlten Atomen die Zeit messen lässt. Diese Technik entwickelt sie nun weiter. Das Gespräch führte Nikolaus Fecht Frau Professor Mehlstäubler, was hat Sie zur Miniaturisierung von Atomuhren motiviert? Während meiner Postdoc-Zeit in Paris arbeitete ich...

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Wissenschaft

Vom Nutzen der Roten Königin

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