Lexikon
Landstände
im Hl. Römischen Reich die ständisch gegliederte Vertretung der Territorien, meist Ritter (die adligen Grundherren), Prälaten (die Inhaber geistlicher Herrschaften) und Städte. Die Landstände entwickelten sich im späten Mittelalter und standen dem Landesfürsten gegenüber. Grundlage ihrer Machtstellung war das Steuererhebungs- oder Steuerbewilligungsrecht. Während des Absolutismus wurden die Landstände geschwächt und politisch bedeutungslos.
Als Landstände wurden häufig auch die Volksvertretungen bezeichnet, die die Fürsten fast aller Einzelstaaten des Deutschen Bundes aufgrund des Artikels 13 der Bundesakte nach 1815 bewilligten.
Wissenschaft
Wie Gas flüssig wird
LNG soll die Versorgungslücke schließen, die seit dem Stopp der russischen Erdgaslieferungen klafft. Eine Einführung in die notwendige Technologie.
Der Beitrag Wie Gas flüssig wird erschien zuerst auf ...
Wissenschaft
Eine Höhle als Labor
In der Python-Höhle in Uganda kommen Flughunde, Raubtiere und Menschen in engen Kontakt. Forscher beobachten dort unter natürlichen Bedingungen, wie Infektionskrankheiten aus der Tierwelt auf den Menschen überspringen könnten. von ROMAN GOERGEN Ein Leopard steigt in einer Höhle auf einen kleinen Hügel aus Fledertierkot und...
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Die Krux mit den Studien
Licht im Chip
»Es gibt kein Limit«
Der heilige Ring
Atomkern fotografiert
Zeitkapsel im Untergrund