Lexikon
Landstände
im Hl. Römischen Reich die ständisch gegliederte Vertretung der Territorien, meist Ritter (die adligen Grundherren), Prälaten (die Inhaber geistlicher Herrschaften) und Städte. Die Landstände entwickelten sich im späten Mittelalter und standen dem Landesfürsten gegenüber. Grundlage ihrer Machtstellung war das Steuererhebungs- oder Steuerbewilligungsrecht. Während des Absolutismus wurden die Landstände geschwächt und politisch bedeutungslos.
Als Landstände wurden häufig auch die Volksvertretungen bezeichnet, die die Fürsten fast aller Einzelstaaten des Deutschen Bundes aufgrund des Artikels 13 der Bundesakte nach 1815 bewilligten.
Wissenschaft
Was ist Zeit?
Manche Fragen kann man problemlos formulieren. Und auf den ersten Blick sehen sie auch so aus, als könne man sie einfach beantworten. Aber wenn man ein bisschen genauer darüber nachdenkt, stellen sie sich schnell als extrem harte Nüsse heraus. „Was sollen wir denn heute essen?“ ist eine davon, wie alle bestätigen können, die...
Wissenschaft
Kino im Kopf
Können Forscher und Philosophen das Rätsel des Bewusstseins entschlüsseln? Text: TOBIAS HÜRTER Illustrationen: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Stellen Sie sich ein Wesen vor, das exakt so aussieht wie Sie, sich exakt so bewegt und so spricht wie Sie. Mit einem Unterschied: Diesem Wesen fehlt das innere Kino, das Sie in jedem wachen...