Lexikon
Landstände
im Hl. Römischen Reich die ständisch gegliederte Vertretung der Territorien, meist Ritter (die adligen Grundherren), Prälaten (die Inhaber geistlicher Herrschaften) und Städte. Die Landstände entwickelten sich im späten Mittelalter und standen dem Landesfürsten gegenüber. Grundlage ihrer Machtstellung war das Steuererhebungs- oder Steuerbewilligungsrecht. Während des Absolutismus wurden die Landstände geschwächt und politisch bedeutungslos.
Als Landstände wurden häufig auch die Volksvertretungen bezeichnet, die die Fürsten fast aller Einzelstaaten des Deutschen Bundes aufgrund des Artikels 13 der Bundesakte nach 1815 bewilligten.
Wissenschaft
Wie Cannabinol den Schlaf fördert
Seit langem gilt der Cannabis-Bestandteil Cannabinol (CBN) als schlaffördernd. Wie genau er sich auf Tiefschlaf- und Traumphasen auswirkt, war allerdings noch unklar. Nun hat ein Forschungsteam an Ratten gezeigt, dass CBN nicht nur die Gesamtschlafdauer erhöht, sondern auch die Tiefschlafphasen fördert. Daran beteiligt ist neben...
Wissenschaft
Blitzschnell aufgeladen
Durch eine neue Materialklasse lässt sich das Nachladen von Akkus enorm beschleunigen. von DIRK EIDEMÜLLER Jeder kennt das Problem: Der Handy-Akku ist leer und man hat kaum noch Zeit, bevor man aus dem Haus muss. Doch das könnte in ein paar Jahren schon Geschichte sein: Eine neue Technik verspricht, den Akku minutenschnell mit...